Der Unternehmer hat die gesetzliche Pflicht, den Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung "über Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung" zu informieren. Hierunter fallen insbesondere das Liefergebiet, Lieferzeiten, angebotene Zahlungsarten und evtl. Zusatzkosten für diese. Außerdem sind die genannten Lieferangaben auch einzuhalten.
Lesen Sie hier mehr zu diesen Einzelheiten.
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