In letzter Zeit häuften sich die Beschlüsse und Urteile von Gerichten, mit denen E-Mail-Werbung untersagt wurde, wenn der Verbraucher dieser nicht eingewilligt hat. Dass diese Entscheidungen vom E-Mail-Versender sehr ernst genommen werden sollten, machte jetzt das AG Rendsburg deutlich: Es verurteilte einen Spam-Versender zu 5.000 Euro Ordnungsgeld und drohte gleich noch mehr an.
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