Verbraucherschützer kritisierten immer wieder den Datenschutz in Soziale Netzen und meistens steht dabei Facebook im Mittelpunkt. Das vom gleichnamigen deutschen Anbieter betriebene Wer-kennt-Wen - kurz WKW - birgt jedoch durchaus ähnliche Risiken. Denn auch hier gelangen Fremde völlig problemlos an
Für die Beschreibung eines im Internet angebotenen Produkts ist das Foto genauso bindend für den Verkäufer wie der Beschreibungstext. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch in Karlsruhe hervor.
Das Betreiben so genannter Abo-Fallen im Internet ist gewerbsmäßiger Betrug: So klar urteilte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.
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