Aus gegebenem Anlass wieder mal eine Warnung vor Facebook Datensammlern und Profildieben. Aktuell geschehen, bekam ich heute eine Einladung eines Freundes zum Installieren einer App, die eine von der Community sehnsüchtig erwartete Funktion nachrüstet. Verheißt diese Applikation doch dem von Hause aus neugierigem Facebook-User Einsicht in seine Profilbesucher zu geben. Schöne Sache und wie gemacht für mich :-) Ich liebe solche Apps, sind sie doch willkommene Opfer meines Facebook-Developer Accounts. Also schnell den Account gewechselt und die App installiert bevor sie vom überlasteten Facebook-Sicherheitsteam gesperrt wird.
Eine kleine Anmerkung vorweg: Die Facebook Graph API sieht zurzeit keine Schnittstelle vor, die es ermöglicht Profilbesuche auszulesen. Irgendwann wird Facebook dies sicherlich nachrüsten. Derzeit ist es aber nicht möglich! Die Cyberkriminellen setzen hier klar auf das Bedürfnis der Facebook-User zu erfahren, wer sich für einen interessiert.
Diese Masche ist zwar nicht neu aber offenbar weiterhin erfolgreich. Ein aktueller Vertreter dieser Art ist die mir heute untergekommene Applikation:
„Deine letzten Profilbesucher“.
Mit dem lapidaren Hinweis dass es sich um einen Beta-Test handelt, soll verschleiert werden, dass die App auf keinen Fall das gewünschte Ergebnis liefert. Einer Beta-Version verzeiht man halt kleine Fehler :-). Und schnell soll man natürlich auch sein. Denn nur der "frühe Vogel bekommt den Zugang" zu dem Wissen um seine Profilbesucher.
Mitgeloggt erhält die, im Facebook-eigenen Look and Feel daherkommende, App, während der Installation, Zugriff auf alle Profildaten (außer Kennwort), sowie auf die Freunde-Liste, Emailadresse und bei mobilem Zugriff auf den Aufenthaltsort. Weitere Aktivitäten im Hintergrund sind denkbar und wahrscheinlich. Aktuell gibt die App bekannt von 1881 „Usern“ installiert worden zu sein. Ob die Zahl stimmt kann leider nicht verifiziert werden. Ich gehe mal von einer weitaus höheren Zahl an hereingelegten „Beta-Testern“ aus. Die App ist gemeldet. Bin mal gespannt wie Facebook darauf reagiert.
In dieselbe Richtung zielt übrigens auch die App die den „Gefällt mir nicht Knopf“ verspricht!
Fazit: Die perfide App bemächtigt sich aller Profildaten und verbreitet sich über die Freunde-Liste mit Erfolg weiter, da man einer Freunde-Empfehlung ja gerne vertraut. Was die Cyberkriminellen mit den Daten machen überlasse ich mal der Fantasie des Lesers. Warnt eure Freunde und empfehlt diesen Artikel weiter.
Der Bundes-Button kommt. Am 2. März 2012 hat der Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das zwar keine massiven aber trotzdem konkrete Auswirkungen auf die Gestaltung der Onlineshops hat. Das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr zwingt Betreiber von Online-Shops aber auch Betreiber simpler Verkaufsseiten, wie sie gerne von Internet-Marketern verwendet werden zu einer Vertragsgestaltung, die die Käufer ausdrücklich darüber informiert, dass sie sich durch die Bestellung zu einer Zahlung verpflichten. Der Gesetzgeber will hier Abbofallen einen Riegel vorschieben. Die Verschleierung, dass es sich um kostenpflichte Dienstleistungen / Produkte handelt wird also für die schwarzen Schafe schwieriger und der Einkauf im Internet insgesamt transparenter und sicherer. Die Shop Betreiber sind angehalten Ihre Verkaufsseiten bis zum 01.08.2012 rechtskonform zu gestalten. Andernfalls drohen Abmahnungen. Aber viel wichtiger, der Kaufvertrag kommt nämlich gar nicht zustande.
5 Fragen sollen ihnen die notwendigen Änderungen erklären.
Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Informationen keine Rechtsberatung darstellen und von uns unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit rein zu Informations- und Hinweiszwecken wiedergegeben werden. Bitte holen Sie im Zweifelsfall eine rechtsverbindliche Auskunft und Beratung von Ihrem Rechtsanwalt ein.
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[tgg_pane title="1. Was ist diese Button-Lösung überhaupt?"]
Durch die Einführung der sogenannten „Button-Lösung“ sollen Ecommerce-Unternehmen und Verkäufer verpflichtet werden, Verbrauchern bestimmte verkaufsrelevante Informationen, ( … wie den Gesamtpreis der Ware incl. aller Kosten) klar und verständlich unmittelbar über den Bestell-Button zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag kommt nur noch zustande, wenn diese Informationen erteilt wurden und der Käufer ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu der Zahlung verpflichtet. Konkret beschreibt dies der entsprechende Gesetzestext im § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs so:
[quotes name=""] (2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen. (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierug beschriftet ist. (4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt[/quotes]
[/tgg_pane][tgg_pane title="2. Für wen gilt die Button-Lösung des Gesetzgebers?"] Die Button-Lösung bzw. das Button-Gesetz gilt für alle Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden. Ausdrücklich genannt ist hier das Internet! Betroffen ist der Verkauf von Dienstleistungen als auch der Verkauf von Waren. Ausgenommen sind lediglich Verträge, die mit individueller Kommunikation, also zum Beispiel im Rahmen eines E-Mail-Verkehrs, geschlossen werden. [/tgg_pane] [tgg_pane title="3. Wie muss der Verkaufs-Button beschriftet werden?"] Das Gesetz nennt als Bespiel „zahlungspflichtig bestellen“ als gesetzeskonforme Vaiante. Alternativ ist die Schaltfläche so zu beschriften, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner Bestellung eindeutig und unmissverständlich darüber informiert wird, dass sein Kauf eine finanzielle Verpflichtung auslöst. Andere Beschriftungen sind zulässig, sofern sie in der Eindeutigkeit ihrer Aussage der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“mindestens ebenbürtig sind. So nennt die Gesetzesbegründung ein paar Beispiele, welche Beschriftungen möglich sind:
„kostenpflichtig bestellen“
„zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
„kaufen“
Nicht zulässig, da nicht eindeutig, sind hingegen:
„Anmeldung“
„Weiter“
„Bestellen“
„Bestellung abgeben“
Der Button muss außerdem kontrastreich und gut lesbar sein. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Beschriftung oder der Button so klein gestaltet wird, dass er seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann. Der Button darf außerdem keine weiteren Zusätze als die eindeutige Beschriftung haben. [/tgg_pane] [tgg_pane title="4. Gilt das Button-Gesetz auch für Mobile-Commerce?"] Ja, auch bei Verträgen, die mobil abgeschlossen werden, gilt die neue Pflicht. Anbieter von Shopping-Apps müssen hier besonders frühzeitig nachbessern umprogrammieren, da die App aller Regel auch noch für die jeweiligen Stores von Apple, Google oder Microsoft freigegeben werden muss. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ist die App nicht rechtzeitig online, können mobil keine wirksamen Verträge mehr mit Verbrauchern geschlossen werden. [/tgg_pane] [tgg_pane title="5. Gilt das Button-Gesetz auch für B2B-Verträge?"] Nein. Die „Button-Lösung“ gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Regelung auch auf B2B auszuweiten. Dies fand jedoch keine Zustimmung. [/tgg_pane] [/toggle]
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Suchmaschinenoptimierung einer Webseite ist und bleibt ein wichtiges Thema jeder Webpräsenz, denn Sie wollen gefunden werden und auch gut Ranken in den SERPs (engl. search engine results pages). Es gibt also Handlungsbedarf! Zuviel des Guten kann allerdings auch in die Hose gehen. Unbedingt beachtet werden sollten hierzu die Google Empfehlungen in den Webmastertools. Während „Knowledge Graph“, „semantische Suche“ und „menschliche Empfehlungen“ (Google+, Facebook Likes usw.) mit jedem Google Update immer mehr an Bedeutung gewinnen geraten alte SEO-Mechanismen wie Landing-Pages, die von den Internet-Marketern geliebten Linknetzwerke, Keyword-Verlinkung und Keyword-Übertreibung in Domainnamen (… wie zBsp : online-geld-verdienen-erfahrungsberichte.de) in Verruf und werden von Google abgestraft. Auch die vor Jahren immens wichtigen Meta-Tags haben Ihr Schwergewicht verloren. Trotzdem sind einige wenige der Meta-Tags unerlässlich, was besonders die Wordpress-Designer gerne vernachlässigen, da die Standardinstallation erst mit einem entsprechenden Plugin nachgerüstet werden muss um diese Tags zu generieren.
Der dosierte Einsatz der wenigen noch bedeutenden Tags, in Verbindung mit wertvollem Content, wirkt aber wahre Wunder im Ranking. Bedeutend für die Suche und die Anzeige in den Suchergebnissen sind:
1. Der Seitentitel []
Der Titel ist nicht wirklich ein Meta-Tag sondern ein HTML-Tag. Quasi die Überschrift der Webseite und ein absolutes Muss im HTML-Grundgerüst. Oft sieht man Titel wie Startseite, Home, Willkommen oder einfach nur den Firmen- oder bei kommunalen Seiten den Ortsnamen. Während letztere noch halbwegs akzeptabel erscheinen sind die ersten 3 ein absolutes NoGo. Niemand sucht nach "Startseite", "Home" oder "Willkommen"! Die empfohlene Länge für den Seitentitel beträgt 80-100 Zeichen. Der Seitentitel sollte den Inhalt der Seite incl. 1 oder 2 Keywords oder eine Keywordphrase wiedergeben. Google nutzt den Titel in den meisten Fällen als Überschrift im Suchergebnis. Nutzen Sie die Power des Titels und stellen Sie sich im Google-Suchergebnis optimal dar.
2. Meta-Tag Description []
Wie der Name sagt. Der Meta-Tag Description beschreibt die Seite. Er sollte sich vom Titel unterscheiden und mit gut gewählten Worten den Seiteninhalt wiedergeben. Keywords und entsprechende Phrasen sollten ebenfalls vorkommen. Ist die Description aussagefähig nimmt Google diesen Text als 2 oder 3 zeiligen, beschreibenden Text im Suchergebnis. Die Länge sollte 160 Zeichen nicht überschreiten. Sie haben mit der Description Einfluss darauf, wie Google ihre Seite beschreibt. Nutzen Sie dies. Fehlt der Tag nimmt Google irgendein sinniges oder auch unsinniges Schnipsel aus dem Seiteninhalt. Gerade Kommunen tun sich offenbar immens schwer, wie eine kurze Begutachtung einiger hessischer Städte zeigt. Hier ist das katastrophale Ergebnis.
3. Meta-Tag Keywords []
Auf diesen Tag kann man laut Matt Cutts, dem Suchmaschinen Evangelist von Google, verzichten. Wir sind nicht grundsätzlich anderer Meinung aber es gibt auch noch andere Suchmaschinen. Dieser Meta-Tag hilft auf jeden Fall bei der Keyword-Optimierung, die heute im Content stattfindet. Ideal sind 10 bis 20 Begriffe in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit. Auch Phrasen, alles durch Komma getrennt sind möglich. Nutzen Sie diesen Tag unterstützend zur On-Page Optimierung
4. Meta-Tag Robots []
Robots hat Bedeutung für die Indizierung der Webseite durch den Google-Bot. Mit diesem Tag wird dem Crawler mitgeteilt ob er den Links auf der Webseite folgen soll. Robots ist immens wichtig wenn keine robot.txt auf dem Webserver vorhanden ist.
Fazit : Nutzen Sie die Power der Meta-Tags und nehmen Sie Einfluss auf das Erscheinen Ihrer Webseite in den Google-Suchergebnissen. Schnell und einfach überprüfen können Sie Ihre Meta-Tags mit unserem Meta-Tag Analyse Tool. Gerne beraten wir Sie bei der On-Page Optimierung Ihrer Webseite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
In Gießen gibt es nicht nur kreative Webdesigner, sondern derzeit auch auch über 60 lebensgroße Modelle prähistorischer Säugetiere. Nach den Dinosauriern haben nun Urzeitliche Säugetiere die Innenstadt von Gießen erobert. Der Weg durch die Urgeschichte beginnt am Elefantenklo in der Kreidezeit. Dort erinnern einige Dinosaurier-Modelle an die Zeit der letzten, großen Eierleger. Doch schon im Seltersweg beginnt das Eozän. Es schließen sich Oligozän, Miozän und Pleistozän an. Jedes Zeitalter hat sein prägendes Urzeittier.
Im Oberhessischen Museum sind die Frühmenschen im trockenen Ambiente von Steppe und Eiszeit zu sehen. Eines der Highlights ist sicher das
Mammut auf dem Kirchenplatz
Die gesamte Ausstellung wird von einer Vielzahl von Führungen und Vorlesungen begleitet. Die Justus Liebig-Universität (JLU) veranstaltet die Justus Kinder-Uni im Sommersemester 2012 ganz unter der Überschrift „Urzeit verstehen" „Urzeit veranstalten", mit einer großen Abschlussveranstaltung im Juni auf dem Brandplatz. Alle Termine und Infos finden Sie unter www.urzeit-entdecken.de und www.gefellt-mir.de. Dort können Sie auch Führungen buchen.
Zu sehen gibt es die Ausstellung vom 17.05.2012 bis zum 15.06.2012
Webbasierte Content-Management-Systeme wie Wordpress, Joomla und natürlich auch viele andere sind heute State of the Art und millionenfach im Einsatz. So sind diese System doch benutzerfreundlich und versprechen die Pflege und Wartung von Webseiten auch durch nicht HTML-Fachleute zu ermöglichen. Und im Großen und Ganzen stimmt das auch. Ihre WYSIWYG - Editoren ( What You See Is What You Get ) sind fast so einfach zu bedienen wie Word. Textformatieren, Absätze, Listen, Tabellen usw. sind schnell und einfach erstellt. Selbst Kopieren und Einfügen ist, wenn auch nicht problemlos, möglich. Die Windows Zwischenablage stellt sich hier als regelrechte Stolperfalle dar, denn das Mitkopieren von Formatierungen ist in den meisten Fällen nicht erwünscht und führt regelmäßig zum HTML-Chaos in der Seite.
Auch die „Kopie ohne Format Funktion“ von Wordpress bietet hier nur rudimentäre Hilfe. Formatierungen kommen beim Kopieren einfach immer wieder mit. Es kostet dann eine Menge Zeit die Formate händisch zu entfernen. Meist sind Eingriffe in den HTML-Quelltext notwendig. Webdesigner umgehen dieses Problem indem sie zum Entfernen der Formatierungen das Windows Notepad als Zwischenschritt benutzen. Kopieren des Textes in das Notepad und anschließendes herauskopieren entfernt Formate zuverlässig. Dieser lästige Zwischenschritt kostet allerdings Zeit und ist extrem lästig. Und hier kommt das kleine Windows Tool PlainText von BST Systemtechnik ins Spiel. PlainText bietet eine weitaus elegantere Lösung für dieses Problem.
PlainText ist die Lösung für formatfreies Kopieren
PlainText entfernt nach dem Start, direkt in der Windows Zwischenablage, alle Formatierungen wie Schriftgröße, Schriftart, Farbe, Links und so weiter. Auch die Zeilenumbrüche können optional entfernt werden. Zurück bleibt beim Kopiervorgang der reine Text. PlainText hält sich dabei diskret und unsichtbar im Hintergrund. Das schlanke, resourcenschonende Windows Tool belastet weder Rechner noch nimmt es Bildschirmfläche ein. Nach dem Start verschwindet es einfach in der Toolbar. PlainText ist absolut kostenlos und werbefrei.Laden Sie das geniale Tool einfach auf Ihren PC und installieren es mit Doppelklick.
Hier geht es zum PlainText Download.
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